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Fahrrad von der Steuer absetzen – so funktioniert’s
Nutzt du dein Rad beruflich? Dann kannst du mit dem Fahrrad Steuern sparen! So lässt sich dein privates oder dienstliches E-Bike von der Steuer absetzen.
- Auf einen Blick
Beim Fahrrad Steuern sparen – dafür musst du keine steuerrechtlichen Seminare besucht haben. Es kommt lediglich darauf an, dass du dein Bike ausschließlich oder anteilig beruflich nutzt. Dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten, sich vom Finanzamt Geld zurückzuholen. Erfahre hier, wie du ein konventionelles Fahrrad oder E-Bike von der Steuer absetzen kannst, welche verschiedenen Modelle es gibt, welcher Fahrrad-Steuersatz angewandt wird und auf welchen Wegen Firmen ihre Teams mit Fahrrädern ausstatten können.
Fahrrad und Steuer: Verschenke kein Geld!
Fürs Radfahren Steuern zahlen? Bis 2019 kein Ding der Unmöglichkeit, denn Dienstfahrräder zählten einmal als zu versteuernder geldwerter Vorteil. Seit der Staat die Fahrrad-Mobilität aus Umweltgründen fördert, gilt nun eine Steuerbefreiung. Darüber hinaus kannst du dein Fahrrad von der Steuer absetzen, sofern du es beruflich nutzt. Für das Fahrrad gibt es mehrere Steuer-Modelle. Um mit ihnen Steuern zu sparen, muss das Bike unabhängig vom Typ straßenverkehrstauglich sein. Ob Citybike, Mountainbike, Rennrad oder Pedelec – wenn du deinen Drahtesel für den Job brauchst und er über Licht, Klingel und Reflektoren verfügt, darfst du dich über eine schöne Steuerminderung freuen.
Das Privat-Fahrrad von der Steuer absetzen
Du bist angestellt und fährst mit dem Rad ins Büro, auf Kundentermine oder andere berufliche Strecken? In diesem Fall kannst du ein Fahrtenbuch führen, das sauber die privaten von den beruflich zurückgelegten Kilometern trennt. Alternativ schätzt du Prozentwerte für diese beiden Bereiche. Dabei hast du zwei Optionen: Bei Anwendung der Entfernungspauschale kannst du Betriebsausgaben, die diese übersteigen, in der Steuererklärung als Aufwendungspauschale geltend machen. Damit sind Ausgaben wie Kaufpreis, Versicherung, Wartung oder Reparatur gemeint. Verzichte aber auf die Entfernungspauschale, sind sämtliche rein beruflich angefallenen Betriebskosten bzw. gefahrenen Kilometer absetzbar. Dies musst du allerdings mit Belegen und dem genannten Fahrtenbuch nachweisen – ein etwas umständlicherer, aber bei häufiger Nutzung des Fahrrads womöglich sinnvollerer Weg. Ein Jobfahrrad nur für die Arbeit erspart dir komplizierte Berechnungen. So kannst du auch ein nicht zulassungspflichtiges E-Bike von der Steuer absetzen. Für ein S-Pedelec wiederum gilt die Dienstreisepauschale.
Mit dem Privat-Fahrrad Steuern sparen im Überblick:
Entfernungspauschale | 30-38 Cent pro Kilometer auf dem Weg zur Arbeit |
Aufwendungspauschale | anteilige Kosten für zusätzliche berufliche Fahrten |
Dienstreisepauschale (nur S-Pedelecs) | 20 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer |
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Das Dienstfahrrad von der Steuer absetzen
Vorerst bis 2030 gilt eine Steuerbefreiung für nach 2019 angeschaffte Jobfahrräder. Wichtig: Dieses nicht zulassungspflichtige Dienstrad muss dir von der Firma in Nutzungsüberlassung zusätzlich zum Lohn bereitgestellt werden und damit im Unternehmenseigentum verbleiben. Hier gilt wie beim Privatrad die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit. Du darfst dein Jobfahrrad übriges auch für private Fahrten steuerfrei nutzen – das unterscheidet es vom Dienstwagen. Ausgenommen sind zulassungspflichtige S-Pedelecs sowie normale E-Bikes, die vom Unternehmen als geldwerten Vorteil übertragen und mit dem Lohn verrechnet werden. Weil dieses Pedelec in dein Eigentum übergeht, kannst du das E-Bike nicht von der Steuer absetzten, sondern musst es im Gegenteil versteuern. In diesem Fall gilt für das Fahrrad ein Steuerzusatz von sicher verschmerzbaren 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, was dir automatisch bei der Gehaltsabrechnung abgezogen wird.
Steuervorteile für Freiberufler und Unternehmer
Wenn Selbstständige ihr Bike zu mindestens zehn Prozent beruflich verwenden, können sie auch ihr Fahrrad von der Steuer absetzen. Liegt der Nutzungsfaktor darunter, greifen die für Angestellte geltenden Pauschalen. Auch hier solltest du auf den Nachweis durch ein Fahrtenbuch und Belege achten. Bist du selbstständig und nutzt dein Fahrrad zu mehr als 50 Prozent beruflich, gehört es zum Betriebsvermögen. Das bedeutet: Alle finanziellen Aufwendungen für dein Rad sind ein Fall für die Steuererklärung. Bei einem Anschaffungspreis bis 400 Euro ist das Fahrrad vor der Steuer ein geringwertiges Wirtschaftsgut und darf gleich abgesetzt werden. Kostspieligere Bikes lassen sich als Privateinlage über mehrere Jahre deiner Nutzungsdauer absetzen. Die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis sowie auf die mit dem Fahrrad verbundenen Dienstleistungen kannst du beim Finanzamt ebenso geltend machen wie die Kosten für ein Fahrradleasing.
Wie Firmen das Thema Fahrrad und Steuer handhaben
Arbeitgebern stehen zwei Wege offen, ihre Mitarbeiter in den Genuss eines Dienstrades kommen zu lassen. Über die Möglichkeit des Lohnverzichts wird etwa ein Leasingrad Angestellten per Gehaltsumwandlung überlassen. Im Folgenden ein Beispiel, bei dem eine Leasingrate von 60 Euro zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird: Der Arbeitnehmer verzichtet auf monatlich 30 Euro, was bei 36 Monaten Laufzeit des Leasingvertrags 1.080 Euro ausmacht. So kommt der Arbeitnehmer in den Genuss des allerneusten Modells, dessen Kaufpreis den temporären Lohnverzicht weit übersteigt – allerdings ohne Steuervorteil. Aber Achtung: Eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Leasingrate liegt im Ermessen des Arbeitgebers; es besteht kein Anspruch darauf.
Überlässt die Firma ihren Mitarbeitern dagegen ein geleastes oder gekauftes Fahrrad mit Steuervorteil zusätzlich zum Arbeitslohn, liegen die Lohnkosten für das Unternehmen insgesamt ein wenig höher.