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Das Dienstrad als umweltfreundliche Alternative zum Firmenwagen
Das Dienstfahrrad gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aber was ist das genau? Was muss ich tun, um ein Dienstrad zu bekommen und was kostet das?
- Auf einen Blick
Für viele Arbeitnehmer ist ein Dienstwagen ein lukrativer Bestandteil ihres Arbeitsverhältnisses. Doch gerade in Zeiten zunehmenden Umweltbewusstseins, überfüllter Straßen in Städten und eines immer höheren Stellenwerts der betrieblichen Gesundheitsförderung gewinnt das Dienstfahrrad an Bedeutung. Richtig gemacht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von einem Dienstrad profitieren – eine klare Win-Win-Situation. Damit das gelingt, sind bei einem Dienstrad verschiedene Dinge zu berücksichtigen, auf die wir im Artikel eingehen
Was genau ist ein Dienstrad?
Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, E-Bike oder auch Pedelec, das ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dauerhaft zur Verfügung stellt. Das Rad darf für berufliche und meistens auch für private Fahrten genutzt werden.
Dienstrad – Wie geht das?
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur Verfügung, das dieser für Dienstfahrten, den Weg zur Arbeit und in der Regel auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber hat dabei zwei Möglichkeiten:
- Er kann das Firmenrad kaufen
- Er kann das Businessbike über einen Bikeleasing-Service leasen.
Beide Varianten können dem Arbeitgeber Vorteile bieten. Das hängt jedoch maßgeblich von dessen individuellen unternehmerischen, finanziellen und steuerrechtlichen Gegebenheiten ab.
Wie funktioniert das Dienstrad?
Im Zusammenhang mit einem Firmenfahrrad gelten verschiedene Regeln. Sie betreffen insbesondere die Besteuerung. Dabei gilt:
- 0,25-Prozent-Regelung: Möchte der Arbeitnehmer das Dienstrad auch privat nutzen, gilt die 0,25-Prozent-Regelung. Das bedeutet, er muss 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
- Steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt ein Dienstrad, wenn der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt und die Kosten vollständig übernimmt.
- Für den Weg zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer auch mit dem Fahrrad die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag steuerlich geltend machen.
Was unterscheidet ein Dienstrad von einem normalen Rad?
Bei einem Dienstrad handelt es sich um ein herkömmliches Fahrrad. Der Unterschied besteht einzig und allein in der Art der Finanzierung und der steuerlichen Behandlung. Für viele Arbeitnehmer bietet ein Dienstrad die Chance, günstiger an das eigene Wunschrad zu gelangen.
Kommen auch gebrauchte Räder, Pedelecs oder E-Bikes als Dienstrad in Frage?
Als Dienstrad kommen prinzipiell auch gebrauchte Zweiräder in Frage. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber das Rad kauft und seinem Arbeitnehmer anschließend zur Verfügung stellt. In der Praxis werden gebrauchte Räder jedoch eher die Ausnahme sein. Je nach Fahrradtyp gelten unterschiedliche Regeln zur Besteuerung.
Beim Fahrrad Leasing allerdings kann es Einschränkungen geben: Nicht jeder Leasinganbieter bietet Verträge für alle Fahrradtypen an und gebrauchte Räder sind beim Leasing in der Regel nicht erhältlich.
Kann jeder Arbeitgeber ein Dienstrad anbieten?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad anbieten. Immer mehr Arbeitgeber tun das auch bereits von sich aus. Bietet der eigene Arbeitgeber noch kein Job Bike an, lohnt es sich auf jeden Fall, nachzufragen. Oft überzeugen den Arbeitgeber die Vorteile. Einschränkungen können sich eventuell aus bestehenden Tarif- oder Arbeitsverträgen ergeben.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich von meinem Arbeitgeber ein Dienstrad angeboten bekomme?
Bietet ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad an, ist das rechtlich völlig in Ordnung. Vorausgesetzt, ein solches Angebot ist nicht durch bestehende vertragliche Vereinbarungen wie zum Beispiel einen Tarifvertrag untersagt. Es gibt jedoch in den meisten Fällen eine Reihe von Dingen zu beachten. Das gilt zum Beispiel für die Besteuerung oder die Berechnung der Lohnsteuer und Soziversicherungsabgaben. In vielen Fällen muss das Dienstrad oder zumindest die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Wie wird ein Dienstrad abgerechnet?
Ein Dienstrad lässt sich auf unterschiedliche Weise abrechnen. Besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer ist es, wenn sie sich in Form einer Gehaltsumwandlung an den Kosten für ein Dienstrad beteiligen. Weit verbreitet ist daher die folgende Abrechnungsvariante:
- Der Arbeitgeber least Dienstfahrräder für seine Mitarbeiter
- Möchte ein Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad beruflich und privat nutzen, muss er sich an den Kosten beteiligen – in Form einer Gehaltsumwandlung.
- Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zieht der Arbeitgeber einen vereinbarten Anteil für die Fahrradnutzung direkt vom Bruttogehalt ab, um damit die Kosten zu decken.
Um von steuerlichen Vorteilen profitieren zu können, ist es wichtig, dass der Arbeitgeber das Jobbike zusätzlich zum bisherigen Gehalt zur Verfügung stellt, etwa anstelle einer Gehaltserhöhung.
Wie wird ein Dienstrad versteuert?
Der Vorteil einer Gehaltsumwandlung kommt bei der Besteuerung des Einkommens zum Tragen. Formal erhält der Arbeitnehmer bei einer Gehaltsumwandlung nämlich zusätzlich zu seinem Gehalt eine Sachleistung – das Dienstrad. Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Er muss weniger Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen. Möchte der Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, muss er diese Nutzung als geldwerten Vorteil zusätzlich versteuern. Es werden nur 0,25 Prozent des Bruttopreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil angerechnet.
Dienstrad-Leasing – welche Anbieter gibt es?
Für die meisten Arbeitgeber bringt Leasing bei einem Dienstrad die meisten Vorteile mit sich. Daher haben sich inzwischen verschiedene Anbieter für Dienstrad-Leasing etabliert. Zu den bekanntesten Anbietern zählen:
- Jobrad
- Eurorad
- Businessbike
- Eleasa
Welche Voraussetzungen gibt es, um ein Dienstrad zu leasen?
Leasingnehmer bei einem Dienstfahrrad sollte immer der Arbeitgeber sein. Er muss mit einem Leasinganbieter handelseinig werden und einen entsprechenden Leasingvertrag abschließen. Besondere Voraussetzungen gibt es dafür nicht. Manche Anbieter verlangen lediglich eine Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss.
Welche Leasingzeiten sind bei Dienstfahrrädern möglich?
Die Laufzeit für Leasingverträge beträgt üblicherweise 36 Monate. Diese Laufzeit bieten die meisten Leasingpartner an.
Was kostet ein Dienstrad?
Die Leasingkosten für ein Dienstrad richten sich nach verschiedenen Faktoren. Ausschlaggebend ist vor allem der Wert des Fahrrads. Ähnlich wie bei einem Ratenkredit ergibt sich daraus ein bestimmter Betrag, den der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit zahlen muss. Hinzu können je nach Anbieter und Tarif noch weitere Kosten für Versicherung und oft auch Reparaturen oder Wartungen kommen. Die monatlichen Raten liegen je nach Fahrrad und zusätzlichen Leistungen im Bereich von etwa 30 und 100 Euro, können aber etwa bei einem E-Lastenrad auch deutlich höher liegen.
Wann lohnt sich ein Dienstrad?
Ein Dienstfahrrad lohnt sich fast immer. Das gilt zumindest im Vergleich zu einem Direktkauf eines gleichwertigen Fahrrades. Durch steuerliche Vergünstigungen und reduzierte Sozialversicherungsabgaben ergeben sich je nach Steuerklasse und Einkommensverhältnissen zum Teil erhebliche Vorteile.
Das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht die Vorteile. Ein Mitarbeiter mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.500 Euro, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuerpflicht bekommt von seinem Arbeitgeber ein Dienstrad mit einem Bruttopreis von 2.500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Leasingrate von rund 69,00 Euro zahlt der Arbeitnehmer in Form einer Gehaltsumwandlung.
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Gehalt ohne Rad | Gehalt mit Rad | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 3.500 € | 3.500 € |
Gehaltsumwandlung für Leasingrate | - | - 68,91 € |
Bruttogehalt nach Lohnumwandlung | 3.500 € | 3.431,09 € |
Geldwerter Vorteil (0,25 Prozent) | - | 6 € |
Zu versteuerndes Gehalt | 3.500 € | 3.437,09 € |
Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag | - 510,33 € | - 500,41 € |
Sozialversicherungsabgaben | - 707,88 € | - 700,21 € |
Nettogehalt | 2.281,79 € | 2.236,47 € |
Abzug geldwerter Vorteil | - 6 € | |
Ausgezahltes Gehalt | 2.281,79 € | 2.230,47 € |
Dienstrad – Wer ist Leasingnehmer, wer Leasinggeber und wer zahlt die Leasingrate?
Damit alle Vorteile eines Dienstfahrrads zum Tragen kommen, sollte grundsätzlich der Arbeitgeber Leasingnehmer bei einem Fahrrad-Leasing-Anbieter, dem Leasinggeber, sein. Die Nutzung des Fahrrads sollte in einem Überlassungsvertrag oder einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Leasingrate führt der Arbeitgeber in Form einer Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und so zumindest einen Teil der Leasingkosten übernimmt. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten durch die Gehaltsumwandlung alleine, erkennt das Finanzamt die steuerlichen Vorteile oft nicht an.
Ist auch mehr als ein Dienstrad pro Person möglich?
Im Normalfall können maximal zwei Räder pro Mitarbeiter geleast werden.
Kann ich zu meinem Dienstwagen zusätzlich ein Dienstfahrrad haben?
Ein Dienstwagen und ein Dienstfahrrad schließen sich gegenseitig keineswegs aus. Spielt der Arbeitgeber mit, können Arbeitnehmer zusätzlich zum Firmenwagen ein Dienstrad haben. Gegenüber einem Dienstwagen bietet die Nutzung eines Dienstrads sogar mehr steuerliche Vorteile. Es lohnt sich also für Arbeitnehmer, zusätzlich zum Firmenwagen ein Dienstrad zu nutzen, etwa für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz.
Wie lang ist die Laufzeit für ein Dienstrad
Die Laufzeit für ein Job-Bike hängt vor allem davon ab, ob der Arbeitgeber das Rad über einen Leasingvertrag zur Verfügung stellt. Leasingverträge laufen üblicherweise über 36 Monate. Stellt der Arbeitgeber ein Rad zur Verfügung, das er gekauft hat, hängen Art, Dauer und Umfang der Nutzung vor allem von den vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung des Rads ab.
Kann ich beim Leasing das Dienstrad am Ende der Laufzeit übernehmen?
Beim Leasingvertrag gibt es einen weiteren wichtigen Punkt zu beachten. Nach Ablauf der Leasingdauer können die Nutzer das Rad häufig zu einem günstigen Preis kaufen. Diese Option darf im Leasingvertrag aus steuerrechtlichen Gründen jedoch nicht explizit enthalten sein. Das wissen auch die Leasinganbieter und passen ihre Verträge entsprechend an. Für den Arbeitnehmer bedeutet das dann: Er hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine Übernahmemöglichkeit am Ende der Laufzeit eines Leasingvertrages. In der Praxis besteht diese Möglichkeit aber üblicherweise.
Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
Das hängt davon ab, auf welche Weise der Arbeitgeber das Rad zur Verfügung stellt und welche Konditionen dafür vereinbart sind. Handelt es sich um ein firmeneigenes Rad, wird der Arbeitgeber es im Falle einer Kündigung voraussichtlich behalten wollen. Handelt es sich um ein geleastes Dienstrad, gibt es verschiedene Möglichkeiten, was mit dem Vertrag und mit dem Rad geschieht. Folgende Varianten gibt es üblicherweise:
- Der Leasingvertrag wird vorzeitig gekündigt, was dann mit dem Rad geschieht, müssen vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einander verhandeln.
- Der neue Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag fortsetzen.
- Ein anderer Mitarbeiter aus dem bisherigen Unternehmen übernimmt den Vertrag des ausscheidenden Mitarbeiters.
- Der bisherige Arbeitgeber setzt den Vertrag für das Unternehmen fort und nimmt das Rad in den Fahrzeugpool des Unternehmens auf.
Welche Arbeitgeber bieten Dienstrad an?
Gerade viele größere Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern bereits von sich aus ein Dienstrad an. Bietet ein Arbeitgeber noch kein Dienstfahrrad an, lohnt es sich, das Thema anzusprechen - vielleicht im Zusammenhang mit einer gewünschten Lohnerhöhung. Ein Dienstrad ist für einen Arbeitgeber deutlich günstiger als eine reguläre Gehaltserhöhung mit einem vergleichbaren Wert.
Resümee
Ein Dienstrad ist eine günstige Möglichkeit für Arbeitnehmer an ein hochwertiges Fahrrad zu kommen. Viele Arbeitgeber sind einem Dienstfahrrad gegenüber sehr aufgeschlossen. Dank Gehaltsumwandlung stellt es oft eine günstigere Alternative zu einer Gehaltserhöhung dar. Um von alle Vorteilen profitieren zu können, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einige Punkte beachten.