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E-Bike in Bus und Bahn mitnehmen: Die wichtigsten Fragen
E-Bike in Bus und Bahn: Wir zeigen dir, was du beim Transport eines E-Bikes in öffentlichen Verkehrsmitteln beachten musst und klären die häufigsten Fragen.
- Auf einen Blick
Die Anzahl an Radbesitzern und Radbesitzerinnen hierzulande steigt. Das gilt sowohl für normale Fahrräder als auch für E-Bikes. Immer mehr Personen steigen aufs Rad um, und nutzen dieses täglich auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder auch, um Freunde zu besuchen. Somit ist es kein Wunder, dass auch die Anzahl an Radreisenden steigt. Immer häufiger sieht man Biker und Bikerinnen, die ihr Gefährt im Zug, in der Bahn oder auch im Fernbus transportieren. Da stellt sich die Frage, welche Regeln hier gelten. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du dein E-Bike in Bus und Bahn transportieren kannst und was du bei der Mitnahme deines E-Bikes in öffentlichen Verkehrsmitteln beachten musst.
E-Bike in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren
Je nach Anbieter und Verkehrsverbund kann es zu regionalen Unterschieden kommen. Deshalb solltest du beachten, dass wir uns in diesem Ratgeber auf den Transport im größten Zugunternehmen Deutschlands konzentrieren, der Deutschen Bahn.
Kann man ein E-Bike im Zug mit transportieren?
Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Fahrrads oder E-Bikes im Zug erlaubt. Lediglich bei Lastenfahrrädern, Tandembikes und Liegerädern können auf Grund der sperrigen Abmaße Ausnahmen gelten. Im Fall der Fälle liegt die Entscheidung immer beim Zugführer oder der Zugführerin, ob der Transport erlaubt ist, oder nicht. Zudem solltest du beachten, dass eine Mitnahme des E-Bikes im Zug nur dann möglich ist, wenn es die Situation erlaubt. Somit kann es gerade zur Radsaison eng werden. Das heißt: Ist die Bahn zu voll, ist eine Mitnahme nicht möglich. Viele Verkehrsbünde haben auch feste Sperrzeiten für die Mitnahme von E-Bikes und Fahrrädern. Somit ist beispielsweise während des Berufsverkehrs, wenn Bahnen und Züge sowieso schon stark ausgelastet sind, ein Transport des E-Bikes in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Eine weitere Sonderregelung gilt für S-Pedelecs, also Bikes mit einer elektronischen Unterstützung über 25 Kilometer pro Stunde. Diese dürfen grundsätzlich nicht in den Zügen der Deutschen Bahn transportiert werden.
Was muss ich im Nahverkehr (RE, IRE, RB, S-Bahn) berücksichtigen?
Da das Schienennetz hierzulande von diversen Unternehmen genutzt und in unterschiedliche Verkehrsbünde unterteilt ist, kann man keine allgemeingültigen Aussagen bezüglich der Regelung bei dir vor Ort treffen. Je nach Bundesland und Verkehrsmittel können also ganz unterschiedliche Bestimmungen gelten. Grundsätzlich gilt in den meisten Fällen bei der Mitnahme von E-Bikes in Bus und Bahn aber keine Stellplatzreservierung. Das heißt: Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, kannst du dein E-Bike einfach mitnehmen. Außerdem ist für die Mitnahme von E-Bikes in Bus und Bahn fast immer eine zusätzliche Fahrkarte notwendig. Im Idealfall solltest du dich mit einem Fahrrad oder E-Bike immer in ein Mehrzweckabteil stellen. Diese erkennst du an den Klappsitzen und der Beschriftung mit Kinderwagen- und Fahrradsymbolen. Außerdem solltest du darauf achten, dass du Personen mit Behinderung und Menschen mit Kinderwagen immer Vortritt lassen. Die Tür des Zugführers sollte nicht blockiert werden.
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Kann ich ein E-Bike im Fernverkehr (IC, EC, ICE) mitnehmen?
Auch im Fernverkehr kann ein E-Bike mitgenommen werden. Allerdings gelten hier etwas andere Regeln als bei der Mitnahme im Nahverkehr. Denn hier wird – anders als in Bus und Bahn im Nahverkehr – immer eine Stellplatzreservierung benötigt. Die Reservierung kann bereits mehrere Monate vor Antritt der Reise oder noch am selben Tag kurz vor Abfahrt erfolgen. Allerdings raten wir lieber zu einer Reservierung im Voraus, da Plätze auf beliebten Zugverbindungen meist schnell ausgebucht sind. Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass viele ICEs keine Mehrzweck- oder Fahrradabteile haben. In solch einem Fall stellst du dich am besten in den Flur, ohne dabei anderen Passagieren den Weg zu versperren.
Wie sieht es preislich mit der Fahrradmitnahme in der Deutschen Bahn aus?
Der Preis für eine Fahrrad- oder E-Bike Mitnahme in Bus und Bahn kann je nach Verkehrsbund abweichen. Grundsätzlich kannst du mit einem Tageskartenpreis von 6 Euro für die Mitnahme im Nahverkehr rechnen. Ein solches Tagesticket gilt für S-Bahnen und IRE, RE und RB Züge. U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen können dagegen hiervon ausgenommen sein und andere Konditionen haben. Bei der Mitnahme von E-Bike oder Fahrrad im Fernverkehr der Deutschen Bahn gelten dagegen einheitliche Preise. Ein Fahrradticket für den Fernverkehr kostet hier 8 Euro innerhalb des Landes und 9 Euro für Fahrten ins Ausland. Inhaber einer Bahncard zahlen dagegen nur 5,40 Euro pro Karte inklusive Stellplatzreservierung. Somit steht einer Fahrt mit dem Fahrrad in den Urlaub nichts im Weg.
Was muss ich beim E-Bike zusätzlich beachten?
Für die Mitnahme vom E-Bike in Bus und Bahn gelten prinzipiell dieselben Regeln wie bei der Fahrradmitnahme. Jedoch musst du beachten, dass der Akku im Verlauf der Fahrt immer am Bike verbleiben muss. Wird die Batterie vom Bike gelöst, gilt dies als Transport von Gefahrengut und unterliegt strengen Transportbedingungen. Somit solltest du den Akku immer am E-Bike lassen.
Kann mein E-Bike auch als Gepäckstück gelten?
Fahrräder mit einer Größe bis zu 16 Zoll können im Fernverkehr auch als Gepäckstück mitgenommen werden. Dazu musst du dein E-Bike allerdings gut verstauen, sodass es den Zug nicht beschädigen kann. Dies kann anhand einer Verpackung erfolgen oder durch eine Bike-Plane. Auch Räder können demontiert als Gepäckstück mitgeführt werden. Allerdings muss die Verpackung immer den Gepäckbestimmungen der Deutschen Bahn entsprechen. Vor allem Falträder eignen sich für die Mitnahme als Gepäckstück. Dabei ist es egal, ob diese über einen elektrischen Motor verfügen, oder nicht.