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Kopfhörer beim Radfahren: Was ist erlaubt?

Kopfhörer beim Fahrradfahren: Alles über ✓ Rechtslage ✓ Bußgelder ✓ Risiko ✓ Verbote – jetzt lesen und mehr erfahren!

  • 5 Min.
  • 23/09/2024 - 11:00
  • David von linexo
  • Auf einen Blick

Fahrrad fahren mit Kopfhörern: ein Thema, das viele betrifft, aber oft für Unsicherheit sorgt. Viele glauben, dass das Hören von Musik oder Podcasts beim Radfahren automatisch ein Bußgeld nach sich zieht. Doch ist das wirklich so? Die Realität sieht etwas anders aus. Wer beim Fahrradfahren mit Kopfhörern unterwegs ist, muss auf seine Umgebung achten, denn Ablenkung kann im Straßenverkehr gefährlich werden. Allerdings gibt es keine pauschale Regelung, die das Tragen von Kopfhörern beim Fahrrad fahren verbietet. In diesem Ratgeber klären wir auf, was beim Fahrradfahren mit Kopfhörern wirklich erlaubt ist und worauf du achten solltest, um auch mit Musik auf den Ohren sicher unterwegs zu sein.

Ist es erlaubt mit Kopfhörern Fahrrad zu fahren?

Ob du eine entspannte Fahrradtour durch die Natur genießt oder täglich mit dem Rad zur Arbeit fährst, Kopfhörer beim Fahrradfahren können das Erlebnis deutlich angenehmer gestalten. Rechtlich ist dagegen auch nichts einzuwenden: Denn es gibt kein offizielles Verbot für Kopfhörern beim Fahrradfahren. Das heißt: Grundsätzlich darf man mit Kopfhörern Fahrrad fahren. Wichtig ist jedoch, dass die Lautstärke so gewählt wird, dass du auch mit Kopfhörer weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst. Das bedeutet: Deine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden darf durch die Musik nicht beeinträchtigt werden. Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Radfahrende, sondern auch für Motorrad- und Autofahrende.

Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1987 hat dies klar festgelegt: Verkehrsgeräusche müssen auch beim Musikhören auf dem Fahrrad wahrnehmbar bleiben. Das bedeutet, dass du die Lautstärke deiner Musik beim Hören so leise einstellen solltest, dass du wichtige Umgebungsgeräusche wie Sirenen oder Warnsignale weiterhin hörst. So hast du die Sicherheit, dass du trotz musikalischer Begleitung sicher und aufmerksam unterwegs bist.

Fahrrad fahren mit Kopfhörern: Das schreibt das Gesetz vor!

Sei es mit kleinen Stöpseln im Ohr oder großen Kopfhörern: Grundsätzlich darf man beim Radfahren über Kopfhörer Musikhören oder Telefonieren. Aber Vorsicht: Die Lautstärke muss so eingestellt sein, dass du wichtige Warnsignale noch wahrnehmen kannst.

Laut Paragraf 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: „Wer ein Fahrzeug führt, hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht [...] beeinträchtigt werden.“ Doch auch wenn das Gesetz dir das Musikhören nicht verbietet, solltest du besonders vorsichtig sein. Vor allem im hektischen Straßenverkehr, wo es keine Radwege gibt, kann es ratsam sein, auf Kopfhörer beim Radfahren zu verzichten. 

Diese Bußgelder drohen beim Fahrradfahren mit Kopfhörern

Aber Vorsicht: Wenn du beim Fahrrad fahren Kopfhörer so laut einstellst, dass du Sirenen, Hupen oder Klingeln aufgrund der Lautstärke deiner Musik nicht mehr hören kannst, verstößt du gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Bei Verkehrskontrollen kam es immer wieder vor, dass Radfahrende die Anweisungen der Polizei wegen zu lauter Musik nicht hören. Dies deutet darauf hin, dass die Lautstärke zu hoch eingestellt ist. Solche Fälle werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und werden laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 15 Euro geahndet.

Mann mit Kopfhörern fährt Fahrrad
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Kopfhörer beim Fahrradfahren: Risiken bei Unfällen durch laute Musik

Kommt es durch zu laute Musik auf dem Fahrrad zu einem Unfall, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Insbesondere als Unfallverursachender oder Unfallverursachende wird geprüft, ob die Lautstärke der Musik zum Unfall beigetragen hat. Dies beeinflusst maßgeblich die Schuldfrage. Auch versicherungsrechtlich kann es kompliziert werden: Wenn der Unfall aufgrund der lauten Musik als grob fahrlässig eingestuft wird, versuchen Haftpflichtversicherungen oft, sich von ihrer Leistungspflicht zu entbinden. Zudem können Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bei einem solchen Verstoß verloren gehen. Kommt es zu einem Unfall, könntest du also eine Mitschuld tragen oder sogar deinen Anspruch auf  Schmerzensgeld und Schadensersatz verlieren.

Was passiert, wenn man mit Handy am Fahrrad erwischt wird?

Auch beim Telefonieren auf dem Fahrrad gilt die gleiche Regel wie beim Musikhören: Solange du die Umgebungsgeräusche wahrnehmen kannst, ist es erlaubt. Was jedoch nicht erlaubt ist, ist das Bedienen deines Handys während der Fahrt mit den Händen – das bedeutet, weder den nächsten Song auszuwählen noch auf eine Textnachricht zu antworten. Denn das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet.

Gefährlich wird es jedoch, wenn durch diese unerlaubte Handynutzung ein Unfall verursacht wird. In solchen Fällen kann das Bußgeld deutlich steigen, und deine Versicherung könnte die Schadensregulierung verweigern. Besonders kritisch wird es außerdem, wenn zusätzlich weitere Verstöße, wie das Überfahren einer roten Ampel oder das Behindern von Einsatzfahrzeugen hinzukommen, dann können die Strafen erheblich höher ausfallen.

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