Richter Tisch vor einer Flagge der Europäischen Union
Erfahre alles über die neue EU-Batterieverordnung (Bild: weyo – stock.adobe.com )

Neue Batterieverordnung: Was E-Bike-Fans wissen müssen

Deutschland bekommt ein neues Batteriegesetz. Auf Grundlage der neuen Batterieverordnung der EU wird damit auch das Entsorgen von E-Bike-Akkus erleichtert.

  • 5 Min.
  • 17/12/2024 - 12:38
  • Jan von linexo
  • Auf einen Blick

Viele werden gedacht haben: Oje, schon wieder eine neue EU-Verordnung! Als ob ein Ballon-Aufpust-Verbot für Kinder unter acht Jahren, eine Norm für die korrekte Gurkenkrümmung oder ein Dekolleté-Verbot für Biergarten-Kellnerinnen aus UV-Schutz-Gründen nicht schon reichen. Die neue Batterieverordnung der EU (BATT2) für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien erscheint dagegen überaus sinnvoll. Das sieht auch die Bundesregierung so, die prompt das nationale Batterierecht an die Vorlage aus Brüssel angepasst hat. Um verstärkt vorhandene Ressourcen nutzen zu können, soll die Kreislaufwirtschaft von Batterien und deren Entsorgung für Verbraucher erleichtert werden. Das klingt erst einmal abstrakt. Doch wenn du ein E-Bike hast, betreffen diese Neuerungen auch dich und die Batterie deines Elektrofahrrads. Den für deren Entsorgung hast du künftig mehr Spielraum.

Neues Batteriegesetz: Bislang kaum entsorgte E-Bikes

Ergebnisse der Fahrrad & E-Bike Studie 2024
Ergebnisse der Fahrrad & E-Bike Studie 2024 zum Thema Akkuentsorgung (Bild: © linexo )

Bevor du von uns die wichtigsten Informationen der neuen Batterieverordnung für E-Bike-Fahrende aus erster Hand erhält – hier noch schnell ein Blick auf die Statistik. Der fällt alles andere als leicht. Denn die meisten E-Bikes in Deutschland sind noch zu jung, um jetzt schon über eine Entsorgung ihrer Lithium- Batterien zu sprechen. So raten viele Hersteller, den E-Bike-Akku nach vier bis fünf Jahren zu wechseln. Viele Batterien sind aber auch dann noch gut in Schuss. Dennoch wird einmal der Tag kommen, an dem du dich um die richtige Batterie-Entsorgung kümmern musst. In unserer Fahrrad & E-Bike Studie 2024 haben wir gefragt, ob die Teilnehmenden schon einmal einen E-Bike-Akku entsorgt haben. Wir haben herausgefunden, dass die meisten Befragten (8,6 %) einen defekten Akku über den Fachhandel entsorgt haben. Weitere 6,4 % entsorgten den Akku über den E-Bike- bzw. Akku-Hersteller. 4,4 % der Befragten nutzten eine öffentliche Entsorgungsstelle. Ganze 82 % mussten bisher keinen defekten E-Bike-Akku entsorgen.

BATT 2: Die neue Batterieverordnung macht vieles einfacher

Bisher war es so, dass du einen defekten oder altersschwachen Fahrradakku nur über den Fahrradhandel oder den Hersteller entsorgen durftest. Das ist zwar kostenlos geregelt – Händler und Produzenten unterliegen nach dem aktuellen Batteriegesetz (BattG2) der Rücknahmepflicht. Doch in der Praxis lief es oft so ab, dass zumindest international gesehen viele alte Batterien im Hausmüll oder auf illegalen Müllkippen landeten. Das ist nicht nur schlecht für die Umwelt, für Brandschutz und Gesundheit. Akkus werden mit dieser „schwarzen“ Entsorgung auch dem Recycling-Kreislauf entzogen. Offenbar war der Gang zum Fahrradladen oder die Einsendung an den Fahrradhersteller für so manchen zu unbequem oder zeitaufwendig. Und dies, obwohl horrende Strafen drohen: Wer Batterien über den Hausmüll loswerden will, kann mit bis zu 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Die neue Batterieverordnung öffnet nun ein Türchen zu einer alternativen Möglichkeit der Batterieentsorgung.

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Die alte Batterie darf nun auf den Wertstoffhof

Demnächst kannst du eine alte Batterie auch auf jedem Recycling- oder Wertstoffhof loswerden. Bis dato waren dort nur die Batterien aus kleinen Artikeln wie Taschenlampen oder Telefonen erlaubt. Für Akkus aus Fahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scooter gab es keine Sammelbehälter. Bundesumweltministerin Steffi Lemke kündigte diese neue Batterieverordnung als „Meilenstein für eine bessere Kreislaufwirtschaft“ an: „Für neue Batterien sollen nicht immer mehr neue Rohstoffe abgebaut werden müssen. Künftig sollen neue Batterien immer öfter aus vorhandenen Ressourcen aus Altbatterien entstehen. Dafür schaffen wir mit dem neuen Gesetz in Deutschland wichtige Voraussetzungen: Wir verbessern die Transparenz in der Kreislaufführung von Batterien und erweitern die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre alten Batterien zu entsorgen.“

Neues Batteriegesetz ab August 2025 gültig

Bereits im Sommer 2023 hatte die EU-Kommission die vom Europäischen Parlament beschlossene neue Batterieverordnung veröffentlicht. Sie trat am 18. Februar 2024 in Kraft, harrt aber noch der Umsetzung im nationalen Recht der EU-Staaten. Das neue deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wird daher das derzeit noch geltende Batteriegesetz (BattG) ablösen. Wenn der aktuell vorliegende Gesetzentwurf planmäßig vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt wird, erlangt er am 18. August 2025 Geltung und bekommt seine eigene Nummer als Bundesgesetzblatt (BGBl). Das neue Batteriegesetz regelt natürlich nicht nur die Entsorgung von E-Bike-Akkus. Wenn du dich umfassend über das BattDG informieren möchtest – die Bundesregierung hat eigens dieses Portal eingerichtet.  

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