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E-Scooter-Gesetz - welche verbindlichen Regeln gibt es? (Bild: pixelkorn - stock.adobe.com )

E-Scooter-Gesetz – welche verbindlichen Regeln gibt es?

Wo & wie schnell darfst du mit dem E-Scooter fahren? Benötigt ein E-Scooter Straßenzulassung & Versicherung? Alle Infos zu E-Scooter Gesetzen findest du hier!

  • 5 Min.
  • 26/03/2025 - 17:27
  • Hanna von linexo
  • Auf einen Blick

Seit dem 15. Juni 2019 ist es erlaubt, E-Scooter im Straßenverkehr zu nutzen. Gerade während der Sommersaison wurde die neue E-Freiheit zunehmend genutzt und genossen - 2023 zählt Statista 11,25 Millionen E-Scooter Nutzer und Nutzerinnen in Deutschland - wobei allerdings auch deren Schattenseiten in Form von Unfällen und Verkehrsverstößen deutlich wurden. Eine Ursache hierfür könnte sein, dass nach wie vor eine gewisse Unklarheit über die gesetzlichen Vorgaben für Elektrokleinstfahrzeuge zu herrschen scheint. Aber – gibt es eigentlich ein spezifisches E-Scooter-Gesetz? Mit welcher Ausstattung ist dein E-Scooter verkehrssicher? Wo und wie schnell darfst du mit dem E-Scooter fahren? Benötigt dein E-Tretroller eine Straßenzulassung und eine Versicherung? Brauchst du einen extra Führerschein? Gibt es Alters- und Promillegrenzen? Und welche Bußgelder werden unter Umständen fällig? Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du hier!

E-Scooter-Gesetz: Wo findest du die entsprechende Verordnung?

Ein E-Scooter-Gesetz oder E-Roller-Gesetz als solches existiert dem Namen nach nicht wirklich, der Ausdruck wird häufig einfachheitshalber verwendet, wenn es um E-Scooter-Regeln geht – diese finden sich in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

An dieser Stelle ein kleiner Exkurs im Hinblick auf Bezeichnungen: E-Scooter werden umgangssprachlich auch als E-Roller bezeichnet, wobei es sich bei denen streng genommen tatsächlich um Tretroller mit E-Antrieb handelt, die deutlich höhere Geschwindigkeiten erzielen.

E-Scooter-Gesetz: Wann ist ein E-Scooter verkehrstauglich?

Grundbedingung dafür, dass du mit deinem E-Scooter durch die Gegend flitzen kannst, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis – achte beim Kauf also unbedingt darauf, dass dein Fahrzeug dem E-Scooter-Gesetz entspricht! Für Einzelanfertigungen oder manche Importe ohne EG-Typgenehmigung muss eine Einzelbetriebserlaubnis vorhanden sein. Falls dein Fahrzeug nicht über eine dieser Betriebserlaubnisse verfügt, ist es nicht für den Straßenverkehr zugelassen und du darfst dich damit nur auf Privatgelände bewegen. Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt es übrigens eine Übersicht aller Elektrokleinstfahrzeuge, denen bislang eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Des Weiteren müssen E-Scooter folgende Vorgaben erfüllen:

  • Geschwindigkeit: minimal 6, maximal 20 Stundenkilometer
  • Maximales Gewicht: 55 Kilogramm
  • Maximale Abmessungen: 70 x 140 x 200 Zentimeter
  • Zwei unabhängige Bremsen mit Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s²
  • Helltönende Klingel
  • Lichtanlage: Vorder- (weiß) und Rücklicht (rot), Reflektoren
  • Der Europäischen Norm entsprechende Batterietechnik DIN EN 15194
  • Lenk- oder Haltestangen

E-Scooter-Gesetz: Wo darfst du fahren oder parken?

Auch hier orientieren sich die E-Scooter-Verkehrsregeln am Zweirad ohne Motor: Prinzipiell ist ausschließlich der Radweg, die Fahrradstraße oder Radfahrstreifen für E-Scooter freigegeben, beziehungsweise die Straße, falls kein Radweg vorhanden ist. Außerorts ist es für E-Scooter erlaubt, den Seitenstreifen zu befahren. 

Gehwege und Fußgängerzonen hingegen sind für die Elektroflitzer tabu – auch mit abgeschaltetem Motor! Natürlich hält auch das E-Scooter-Gesetz Ausnahmen vor: Ein spezielles „Elektrokleinstfahrzeuge frei”-Schild gibt manche Wege gesondert frei, beispielsweise Einbahnstraßen

Entgegen der landläufigen Meinung gestatten die E-Scooter-Regeln nur dann, dass Elektrokleinstfahrzeuge in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, wenn eben jenes Schild dies vorsieht – eine Freigabe für Fahrradfahrer ist hier für E-Scooter nicht ausreichend! 

Nutzt du einen E-Scooter ohne Blinker, musst du – wie Fahrradfahrer – ein deutlich erkennbares Handzeichen geben, wenn du abbiegen möchtest. Die Parkvorschriften sind für Fahrräder und E-Scooter ebenfalls gleich: Generell ist das Parken auf Gehwegen erlaubt, wenn dadurch keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist oder Wege versperrt werden.

Fahrradfahrer guckt auf sein Handy
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E-Scooter-Gesetz – Versicherung muss sein

Auch hier ist das E-Scooter-Gesetz eindeutig: Als Kraftfahrzeuge unterliegen E-Scooter der Versicherungspflicht! Sie benötigen zwar kein Nummernschild, aber eine Versicherungsplakette, die als Aufkleber auf dem Fahrzeug angebracht wird und jährlich erneuert werden muss. Diese Plakette ist direkt oder online bei den entsprechenden Versicherungsunternehmen erhältlich.

E-Scooter-Gesetz: Welche Promillegrenzen gelten?

Für Fahrer von City-Flitzern sieht das E-Scooter-Gesetz dieselben Alkohol-Grenzwerte vor wie für PKW-Fahrer, also 0,5 Promille. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann teuer werden: Wird man mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ohne dabei alkoholbedingte Auffälligkeiten aufzuweisen, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Eine Straftat begeht, wer mit 1,1 und mehr Promille im Blut auf den E-Scooter steigt. Diese Werte beziehen sich allerdings nur auf Fälle, in denen der Alkoholgenuss keine Folgen hat. 

Wer auf dem E-Scooter alkoholbedingte Auffälligkeiten zeigt, beziehungsweise in einen Unfall verwickelt ist, macht sich bereits ab 0,3 Promille strafbar. Außerdem ist der Versicherungsschutz gefährdet: Wenn ein Unfall bewiesenermaßen durch Alkoholkonsum (mit)verursacht wurde, greift die sogenannte Trunkenheitsklausel, welche den Versicherer von der Leistungspflicht freistellt. Zwar zahlt die Versicherung an den Geschädigten, sie kann aber bis zu 5.000 Euro Regress vom Verursacher fordern. Fahranfänger müssen auch auf dem E-Scooter nüchtern bleiben: Die Null-Promillegrenze gilt während der gesamten Probezeit, beziehungsweise bis zum 21. Geburtstag.

Frau faährt einen E-Scooter auf einem von Bäumen gesäumten Fahrradweg.
E-Scooter-Gesetz: Fahren ist nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, auf Straßen erlaubt. (Bild: linexo )

E-Scooter-Gesetz: Welche weiteren Verordnungen sind zu beachten?

Wenn du mit einem E-Flitzer unterwegs bist, gelten diverse weitere E-Scooter-Regeln:

Mindestalter: E-Scooter dürfen ausschließlich von Personen ab 14 Jahren geführt werden.

One-Man-Show: Laut E-Scooter-Gesetz ist die Mitnahme einer weiteren Person untersagt, ebenso das Führen eines Anhängers.

Geschwindigkeit: Aufgrund ihrer Bauart ist die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern auf 20 Stundenkilometer beschränkt. Darüber hinaus besagt die E-Scooter-Verordnung, dass Fahrräder nicht behindert werden dürfen und Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen stets Vorrang genießen.

Handy: Das Handy darf nicht genutzt werden am Steuer.

Transport im ÖPNV: In der Regel dürfen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgenommen werden. In immer mehr Städten soll die Mitnahme wegen Explosions- und Brandgefahr verboten werden.

Führerschein: Es wird keine gesonderte Fahrerlaubnis benötigt.

Helmpflicht: Bislang sieht das E-Scooter-Gesetz keine Helmpflicht vor. Obwohl es keine diesbezügliche E-Scooter-Verordnung gibt, wird auch hier das Tragen von Helmen dringend empfohlen, um gefährliche Kopfverletzungen möglichst zu vermeiden.

E-Scooter-Gesetz: Was droht bei Nichtbeachtung?

Bei diesen Verstößen gegen das E-Scooter-Gesetz werden folgende Bußgelder fällig:

  • Überfahren einer Roten Ampel: 60 – 180 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Handy am Steuer: 100 Euro + einen Punkt
  • Fahren ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
  • Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche: 15 - 30 Euro
  • Fahren entgegen der Einbahnstraße: 20 – 35 Euro
  • Fahren ohne Licht: 20 – 35 Euro
  • Nebeneinanderfahren: 15 – 30 Euro
  • Fahren ohne Klingel: 15 Euro
  • Zu zweit fahren: 10 Euro

E-Scooter-Gesetz dient der allgemeinen Verkehrssicherheit

Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch sind Fahrer von E-Scootern dazu angehalten, sich im Straßenverkehr regelkonform zu benehmen. Das E-Scooter-Gesetz, beziehungsweise die eKFV, ist nicht etwa Schikane, sondern dient der Verkehrssicherheit in puncto Fahrzeugtechnik und Fahrverhalten. Natürlich macht es auch jenseits der Eigengefährdung und der möglichen Bußgelder Sinn, sich auf dem E-Scooter fair und rücksichtsvoll zu zeigen – schließlich möchten alle wohlbehalten am Straßenverkehr teilnehmen können.

E-Scooter Gesetz: Neuerungen ab April 2025

Ab April 2025 sollen neue Regelungen für E-Scooter in Kraft treten, um ihre Nutzung sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Ziel ist es, sie stärker an die Verkehrsregeln für Fahrräder anzupassen und gleichzeitig Unfälle zu reduzieren. Zu den wichtigsten Änderungen gehören neue Fahrvorschriften, technische Anforderungen und Anpassungen bei der Verkehrsführung.

  • Gleichstellung mit Fahrrädern: E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo der Radverkehr erlaubt ist.
  • Radwegbenutzungspflicht gelockert: E-Scooter müssen Radwege nur noch nutzen, wenn dies auch für Fahrräder vorgeschrieben ist.
  • Gehwege und Fußgängerzonen: Fahren ist nur mit Zusatzzeichen erlaubt und nur mit Schrittgeschwindigkeit.
  • Grünpfeilregelung: E-Scooter-Fahrer dürfen an einem Grünpfeil für Radfahrer unter denselben Bedingungen abbiegen.
  • Technische Vorschriften: Neu zugelassene E-Scooter müssen über Blinker und getrennte Vorder- und Rückbremsen verfügen.

Diese Änderungen sollen die Verkehrssicherheit verbessern und die Nutzung von E-Scootern klarer regeln.

  • FAQ

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick zum geltenden E-Scooter-Gesetz

Welche Regelungen gelten für E-Scooter?

E-Scooter unterliegen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Die wichtigsten Regeln:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: Nicht erforderlich
  • Helmpflicht: Nein, aber empfohlen
  • Zulässige Geschwindigkeit: Maximal 20 km/h
  • Fahrbereich: Radwege, Radfahrstreifen oder Straßen (wenn kein Radweg vorhanden)
  • Verboten: Gehwege und Fußgängerzonen (außer mit spezieller Freigabe)
  • Versicherungspflicht: Ja, mit Versicherungsplakette
Was muss ich mit meinem E-Scooter mitführen?

Folgende Dinge müssen oder sollten vorhanden sein:

  • Versicherungsplakette (jährlich erneuern)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers oder Einzelzulassung
  • Lichtanlage: Vorder- und Rücklicht, Reflektoren
  • Klingel: Pflicht
  • Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremsen
Welche E-Scooter dürfen auf dem Bürgersteig fahren?

Grundsätzlich keine! E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder Straßen fahren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ das Fahren auf Gehwegen ausdrücklich erlaubt. In diesen Fällen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Welche Elektro-Scooter sind mit der StVZO konform?

Ein E-Scooter ist StVZO-konform, wenn er folgende Merkmale erfüllt:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung
  • Maximal 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Lichtanlage nach StVZO-Norm (Front- und Rücklicht, Reflektoren)
  • Klingel mit helltönendem Signal
  • Maximal 55 kg Gewicht
Ist bei E-Scootern eine Helmpflicht?

Nein, es gibt keine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer. Dennoch wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, da Unfälle mit Kopfverletzungen häufig sind.

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