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E-Scooter-Gesetz – welche verbindlichen Regeln gibt es?
Wo und wie schnell darfst du mit dem E-Scooter fahren? Benötigt dein E-Tretroller eine Straßenzulassung und eine Versicherung?
- Auf einen Blick
Seit dem 15. Juni 2019 ist es erlaubt, E-Scooter im Straßenverkehr zu nutzen. Gerade während der Sommersaison wurde die neue E-Freiheit zunehmend genutzt und genossen, wobei allerdings auch deren Schattenseiten in Form von Unfällen und Verkehrsverstößen deutlich wurden. Eine Ursache hierfür könnte sein, dass nach wie vor eine gewisse Unklarheit über die gesetzlichen Vorgaben für Elektrokleinstfahrzeuge zu herrschen scheint. Aber – gibt es eigentlich ein spezifisches E-Scooter-Gesetz? Mit welcher Ausstattung ist dein E-Scooter verkehrssicher? Wo und wie schnell darfst du mit dem E-Scooter fahren? Benötigt dein E-Tretroller eine Straßenzulassung und eine Versicherung? Brauchst du einen extra Führerschein? Gibt es Alters- und Promillegrenzen? Und welche Bußgelder werden unter Umständen fällig? Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du hier!
E-Scooter-Gesetz: Wo findest du die entsprechende Verordnung?
Ein E-Scooter-Gesetz oder E-Roller-Gesetz als solches existiert dem Namen nach nicht wirklich, der Ausdruck wird häufig einfachheitshalber verwendet, wenn es um E-Scooter-Regeln geht – diese finden sich in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
An dieser Stelle ein kleiner Exkurs im Hinblick auf Bezeichnungen: E-Scooter werden umgangssprachlich auch als E-Roller bezeichnet, wobei es sich bei denen streng genommen tatsächlich um Motorroller mit E-Antrieb handelt, die deutlich höhere Geschwindigkeiten erzielen und somit nicht zur Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge gehören. Entsprechend gelten für Elektroroller noch einmal andere Gesetze.
E-Scooter-Gesetz: Wann ist ein E-Scooter verkehrstauglich?
Grundbedingung dafür, dass du mit deinem E-Scooter durch die Gegend flitzen kannst, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis – achte beim Kauf also unbedingt darauf, dass dein Fahrzeug dem E-Scooter-Gesetz entspricht! Für Einzelanfertigungen oder manche Importe ohne EG-Typgenehmigung muss eine Einzelbetriebserlaubnis vorhanden sein. Falls dein Fahrzeug nicht über eine dieser Betriebserlaubnisse verfügt, ist es nicht für den Straßenverkehr zugelassen und du darfst dich damit nur auf Privatgelände bewegen.
Des Weiteren müssen E-Scooter folgende Vorgaben erfüllen:
- Geschwindigkeit: minimal 6, maximal 20 Stundenkilometer
- Maximales Gewicht: 55 Kilogramm
- Maximale Abmessungen: 70 x 140 x 200 Zentimeter
- Zwei unabhängige Bremsen mit Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s²
- Helltönende Klingel
- Lichtanlage: Vorder- und Rücklicht, Reflektoren
- Der Europäischen Norm entsprechende Batterietechnik DIN EN 15194
- Lenk- oder Haltestangen
- Ausgezeichnet
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E-Scooter-Gesetz: Wo darfst du fahren oder parken?
Auch hier orientieren sich die E-Scooter-Verkehrsregeln am Zweirad ohne Motor: Prinzipiell ist ausschließlich der Radweg oder Radfahrstreifen für E-Scooter freigegeben, beziehungsweise die Straße, falls kein Radweg vorhanden ist. Außerorts ist es für E-Scooter erlaubt, den Seitenstreifen zu befahren. Gehwege und Fußgängerzonen hingegen sind für die Elektroflitzer tabu – auch mit abgeschaltetem Motor! Natürlich hält auch das E-Scooter-Gesetz Ausnahmen vor: Ein spezielles „Elektrokleinstfahrzeuge frei”-Schild gibt manche Wege gesondert frei, beispielsweise Einbahnstraßen. Entgegen der landläufigen Meinung gestatten die E-Scooter-Regeln nur dann, dass Elektrokleinstfahrzeuge in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, wenn eben jenes Schild dies vorsieht – eine Freigabe für Fahrradfahrer ist hier für E-Scooter nicht ausreichend! Nutzt du einen E-Scooter ohne Blinker, musst du – wie Fahrradfahrer – ein deutlich erkennbares Handzeichen geben, wenn du abbiegen möchtest. Die Parkvorschriften sind für Fahrräder und E-Scooter ebenfalls gleich: Generell ist das Parken auf Gehwegen erlaubt, wenn dadurch keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist oder Wege versperrt werden.
E-Scooter-Gesetz – Versicherung muss sein
Auch hier ist das E-Scooter-Gesetz eindeutig: Als Kraftfahrzeuge unterliegen E-Scooter der Versicherungspflicht! Sie benötigen zwar kein Nummernschild, aber eine Versicherungsplakette, die als Aufkleber auf dem Fahrzeug angebracht wird und jährlich erneuert werden muss. Diese Plakette ist direkt oder online bei den entsprechenden Versicherungsunternehmen erhältlich.
E-Scooter-Gesetz: Welche Promillegrenzen gelten?
Für Fahrer von City-Flitzern sieht das E-Scooter-Gesetz dieselben Alkohol-Grenzwerte vor wie für PKW-Fahrer, also 0,5 Promille. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann teuer werden: Wird man mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ohne dabei alkoholbedingte Auffälligkeiten aufzuweisen, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Eine Straftat begeht, wer mit 1,1 und mehr Promille im Blut auf den E-Scooter steigt. Diese Werte beziehen sich allerdings nur auf Fälle, in denen der Alkoholgenuss keine Folgen hat. Wer auf dem E-Scooter alkoholbedingte Auffälligkeiten zeigt, beziehungsweise in einen Unfall verwickelt ist, macht sich bereits ab 0,3 Promille strafbar. Außerdem ist der Versicherungsschutz gefährdet: Wenn ein Unfall bewiesenermaßen durch Alkoholkonsum (mit)verursacht wurde, greift die sogenannte Trunkenheitsklausel, welche den Versicherer von der Leistungspflicht freistellt. Zwar zahlt die Versicherung an den Geschädigten, sie kann aber bis zu 5.000 Euro Regress vom Verursacher fordern. Fahranfänger müssen auch auf dem E-Scooter nüchtern bleiben: Die Null-Promillegrenze gilt während der gesamten Probezeit, beziehungsweise bis zum 21. Geburtstag.
E-Scooter-Gesetz: Welche weiteren Verordnungen sind zu beachten?
Wenn du mit einem E-Flitzer unterwegs bist, gelten diverse weitere E-Scooter-Regeln:
Mindestalter: E-Scooter dürfen ausschließlich von Personen ab 14 Jahren geführt werden.
One-Man-Show: Laut E-Scooter-Gesetz ist die Mitnahme einer weiteren Person untersagt, ebenso das Führen eines Anhängers.
Geschwindigkeit: Aufgrund ihrer Bauart ist die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern auf 20 Stundenkilometer beschränkt. Darüber hinaus besagt die E-Scooter-Verordnung, dass Fahrräder nicht behindert werden dürfen und Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen stets Vorrang genießen.
Transport im ÖPNV: In der Regel dürfen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgenommen werden.
Führerschein: Es wird keine gesonderte Fahrerlaubnis benötigt.
Helmpflicht: Bislang sieht das E-Scooter-Gesetz keine Helmpflicht vor. Obwohl es keine diesbezügliche E-Scooter-Verordnung gibt, wird auch hier das Tragen von Helmen dringend empfohlen, um gefährliche Kopfverletzungen möglichst zu vermeiden.
E-Scooter-Gesetz: Was droht bei Nichtbeachtung?
Bei diesen Verstößen gegen das E-Scooter-Gesetz werden folgende Bußgelder fällig:
- Überfahren einer Roten Ampel: 60 – 180 Euro
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: 55 Euro
- Fahren ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
- Fahren entgegen der Einbahnstraße: 20 – 35 Euro
- Fahren ohne Licht: 20 – 35 Euro
- Fahren auf dem Gehweg: 15 – 30 Euro
- Nebeneinanderfahren: 15 – 30 Euro
- Fahren ohne Klingel: 15 Euro
E-Scooter-Gesetz dient der allgemeinen Verkehrssicherheit
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch sind Fahrer von E-Scootern dazu angehalten, sich im Straßenverkehr regelkonform zu benehmen. Das E-Scooter-Gesetz, beziehungsweise die eKFV, ist nicht etwa Schikane, sondern dient der Verkehrssicherheit in puncto Fahrzeugtechnik und Fahrverhalten. Natürlich macht es auch jenseits der Eigengefährdung und der möglichen Bußgelder Sinn, sich auf dem E-Scooter fair und rücksichtsvoll zu zeigen – schließlich möchten alle wohlbehalten am Straßenverkehr teilnehmen können.